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Art. 90a

142.201VZAEFederal Council Ordinance01.01.2008Originalquelle

Mit Busse bis zu 1000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig:

  1. die Meldepflicht nach Artikel 13a verletzt;
  2. die Pflicht zur Vorlage oder Abgabe des Ausländerausweises nach Artikel 63 oder 72 verletzt.

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