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Art. 98d

142.20AIGFederal Act01.01.2008Originalquelle

Das SEM und die kantonalen Behörden, welche für den Vollzug dieses Gesetzes zuständig sind, prüfen im Rahmen ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten, ob Ausländerinnen und Ausländer eine Gefahr für die innere oder die äussere Sicherheit oder die internationalen Beziehungen der Schweiz darstellen. Bei Ausschreibungen im Polizeibereich wird fedpol informiert. Bei Bedarf können weitere betroffene kantonale Behörden informiert werden.

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