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Art. 110e

142.20AIGFederal Act01.01.2008Originalquelle
  1. Das Europäische Suchportal (ESP) nach den Verordnungen (EU) 2019/8171und (EU) 2019/8182ermöglicht die systemübergreifende Abfrage des EES, des ETIAS,des C‑VIS, von Eurodac, des SIS, der Datenbanken Stolen and Lost Travel Documents (ASF-SLTD) und Travel Documents Associated with Notices (TDAWN) von Interpol, von Europol-Daten sowie des CIR.
  2. Die Behörden, die auf mindestens eines der Informationssysteme nach Absatz 1 zugriffsberechtigt sind, dürfen im Abrufverfahren auf das ESP zugreifen.
  3. Die Abfrage erfolgt anhand von Identitätsdaten, Daten zu den Reisedokumenten oder biometrischen Daten.
  4. Den Behörden werden nur die Daten aus denjenigen Informationssystemen nach Absatz 1 angezeigt, auf die sie zugriffsberechtigt sind, sowie die Art der Verknüpfung zwischen den Daten nach den Artikeln 30–33 der Verordnungen (EU) 2019/817 und (EU) 2019/818.

Footnotes

  1. Siehe Fussnote zu Art. 110 Abs. 1.

  2. Siehe Fussnote zu Art. 110 Abs. 1.

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