# VERORDNUNG (EG) Nr. 1058/2008 DER KOMMISSION

vom 27. Oktober 2008

zur Löschung der Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Arroz del Delta del Ebro (g.g.A.))

## Preamble

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel [^1] , insbesondere auf Artikel 12 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

**(1)** Gemäß Artikel 12 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 und im Einklang mit Artikel 17 Absatz 2 derselben Verordnung wurde der Antrag Spaniens auf Löschung der Eintragung der Bezeichnung „Arroz del Delta del Ebro“ im *Amtsblatt der Europäischen Union* [^2] veröffentlicht.

**(2)** Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, ist die Eintragung dieser Bezeichnung zu löschen.

**(3)** Diese Bezeichnung ist daher aus dem Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben zu streichen.

**(4)** Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für geschützte geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

## **Artikel 1**

Die Eintragung der im Anhang dieser Verordnung aufgeführten Bezeichnung wird gelöscht.

## **Artikel 2**

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im *Amtsblatt der Europäischen Union* in Kraft.

## Final provisions

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 27. Oktober 2008 *Für die Kommission* Mariann FISCHER BOEL *Mitglied der Kommission*

[^1] [ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOL_2006_093_R_TOC) .

[^2] [ABl. C 314 vom 22.12.2007, S. 44](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOC_2007_314_R_TOC) .

Für den menschlichen Verzehr bestimmte Agrarerzeugnisse gemäß Anhang I EG-Vertrag:

Klasse 1.6. Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

SPANIEN

Arroz del Delta del Ebro (g.g.A.)

[^1]: .
[^2]: .