# VERORDNUNG (EG) Nr. 46/2005 DER KOMMISSION

vom 13. Januar 2005

zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 1282/2001 hinsichtlich der Frist für die Vorlage der Ernte- und Erzeugungsmeldungen für das Wirtschaftsjahr 2004/05

## Preamble

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein [^1] , insbesondere auf Artikel 73,

in Erwägung nachstehender Gründe:

**(1)** Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1282/2001 der Kommission [^2] müssen die Erzeuger die Ernte- und die Erzeugungsmeldungen spätestens am 10. Dezember vorlegen, damit die gemeinschaftliche Weinerzeugung zum angemessenen Zeitpunkt bekannt ist.

**(2)** In einem Mitgliedstaat ist einige Tage vor Ablauf der Frist ein technisches Problem beim zentralen Datenübertragungssystem aufgetreten. Die Erzeuger haben keinen Zugang mehr zu dem System und können daher ihre Erklärungen nicht mehr vor dem Stichtag eingeben.

**(3)** Um diese Lage, die außerhalb der Verantwortung der Erzeuger liegt, zu beheben, und bis das zentrale Datensystem wieder normal läuft, sollte den Erzeugern eine zusätzliche Frist für die Einreichung der Ernte- und Erzeugungsmeldungen gewährt werden.

**(4)** Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Wein —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

## **Artikel 1**

Abweichend von Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1282/2001 sind die Meldungen gemäß den Artikeln 2 und 4 der genannten Verordnung für das Wirtschaftsjahr 2004/05 bis spätestens 15. Januar 2005 vorzulegen.

## **Artikel 2**

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im *Amtsblatt der Europäischen Union* in Kraft.

Sie gilt ab 10. Dezember 2004.

## Final provisions

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 13. Januar 2005 *Für die Kommission* Mariann FISCHER BOEL *Mitglied der Kommission*

[^1] [ABl. L 179 vom 14.7.1999, S. 1](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOL_1999_179_R_TOC) . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1795/2003 der Kommission ( [ABl. L 262 vom 14.10.2003, S. 13](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOL_2003_262_R_TOC) ).

[^2] [ABl. L 176 vom 29.6.2001, S. 14](http://publications.europa.eu/resource/oj/JOL_2001_176_R_TOC) .

[^1]: . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1795/2003 der Kommission ().
[^2]: .