# Sozialhilfegesetz, Änderung

Regierungsvorlage 62/1992

6.

Gesetzüber eine Änderung des Sozialhilfegesetzes

Der Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Sozialhilfegesetz, LGBl. Nr. 26/1971, in der Fassung LGBl. Nr. 18/1986, wird wie folgt geändert:

Artikel II

Dieses Gesetz tritt in demselben Zeitpunkt in Kraft wie das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum. Die Landesregierung hat den Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Landesgesetzblatt kundzumachen.