# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Juni 1994 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Oswald-Möderbrugg (politischer Bezirk Judenburg)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Juni 1994 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Oswald-Möderbrugg (politischer Bezirk Judenburg)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 155, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973, 14/1976, 14/1982, 87/1986 und 21/1994, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Judenburg gelegenen Gemeinde Sankt Oswald-Möderbrugg wird mit Wirkung vom 1. Juli 1994 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Über einer in Blau wachsenden dreijochigen spitzbogigen goldenen Brücke mit zwei Pfeilern in Rot ein schreitender herschauender goldener Löwe mit einem goldenen Salbgefäß in den Vorderpranken."

§ 2

Die der Gemeinde Sankt Oswald-Möderbrugg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Krainer