# Umfang des heilklimatischen Kurortes Mallnitz (Kurbezirk)

Verordnung der Landesregierung vom 30. März 1976, mit welcher der Umfang des heilklimatischen Kurortes Mallnitz (Kurbezirk) festgelegt wird

StF: LGBl. Nr. 42/1976

Im RIS seit

08.02.2023