# Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Oberpullendorf

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. März 1975 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Oberpullendorf

StF: LGBl. Nr. 15/1975

> Auf Grund des § 3 Absatz 2 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet.

## § 1 {#par_1}

Der Marktgemeinde Oberpullendorf wird das Recht zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" verliehen.

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1975 in Kraft.